Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffes bzw. auf den gesuchten Begriff, um eine Erklarung zu erhalten.
Bankgeschäfte
Im Kreditwesengesetz sind Bankgeschäfte genau definiert und festgelegt. Hierzu zählen z. B. Investment-, Depot-, Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten- und Girogeschäfte.