Börsenlexikon
Rücknahme
... von Fondsanteilen
Bei einem offenen Fonds ist eine KAG verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen
Bei einem offenen Fonds ist eine KAG verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen