Börsenlexikon
Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der (Börsen-) Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch:
- Aushang im Börsensaal
- Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger