Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffes bzw. auf den gesuchten Begriff, um eine Erklarung zu erhalten.
Abandon
Abandon wird der Verzicht auf Leistungen (bzw. auch Gegenstände) gegen oder ohne Entgelt genannt, damit hierdurch eine Entbindung von (Zahlungs-) Verpflichtungen erfolgen kann.