Börsenlexikon
Kapitalerhöhung
Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich:
Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, d.h. der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne daß ein gesonderter HV-Beschluß erforderlich ist.
- Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht)
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Berichtigungsaktien)
Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, d.h. der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne daß ein gesonderter HV-Beschluß erforderlich ist.