Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffes bzw. auf den gesuchten Begriff, um eine Erklarung zu erhalten.
Anlage KSO
Dies ist jene Anlage, die der Einkommensteuererkärung beigelegt werden muss, wenn die Kapitaleinkünfte über dem Freistellungsbetrag liegen und Zinsabschlagsteuer abgezogen wurde.