Börsenlexikon
Eigenkapital
das Eigenkapital - ein passiver Bilanzposten
Das Eigenkapital ist das von den Aktionären eingesetzte bilanzielle Kapital. Als Eigenkapital (§ 272 HGB) müssen Kapitalgesellschaften gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresübschuß/-fehlbetrag ausweisen; außerdem sind sog. Sonderposten mit Rücklageanteil möglich.
Das Eigenkapital ist das von den Aktionären eingesetzte bilanzielle Kapital. Als Eigenkapital (§ 272 HGB) müssen Kapitalgesellschaften gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresübschuß/-fehlbetrag ausweisen; außerdem sind sog. Sonderposten mit Rücklageanteil möglich.