Optionsrecht
Das Recht des Käufers einer
Option, vom Verkäufer innerhalb einer bestimmten
Laufzeit die Erfüllung des Geschäfts zu verlangen. Das Optionsrecht kann durch den Käufer der Option an Dritte weiterveräußert werden.
/IBT-BA-HP/WEB-INF/snippets/root/lexicon/descriptor.jsp
46
0
46