Interimsschein
oder auch: Zwischenschein
Vorläufige Bescheinigung über den Besitz von Wertpapieren vor ihrer endgültigen Ausfertigung; wird z.B. bei Neugründung einer Aktiengesellschaft ausgestellt.
/IBT-BA-HP/WEB-INF/snippets/root/lexicon/descriptor.jsp
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