Börsenlexikon
Going Public
Gang an die Börse; Börseneinführung.
Hierunter versteht man die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft (AG) mit gleichzeitiger Einführung der Aktien an der Börse bzw. die Zulassung von Aktien einer AG, die bisher nicht an einer Börse notiert waren. Die Wertpapiere (Aktien) werden nach der Zulassung in ein Handelssegment wie dem Amtlichen Handel, dem Geregelten Markt oder dem Neuen Markt eingeführt. Der Einführungs- oder Eröffnungskurs bei der Einführung kann vom Emissionskurs abweichen.
Hauptgründe des Unternehmens für den Gang an die Börse sind neben der Erschließung des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle auch Publizitäts- und Imageeffekte sowie steuerliche Überlegungen.
Hierunter versteht man die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft (AG) mit gleichzeitiger Einführung der Aktien an der Börse bzw. die Zulassung von Aktien einer AG, die bisher nicht an einer Börse notiert waren. Die Wertpapiere (Aktien) werden nach der Zulassung in ein Handelssegment wie dem Amtlichen Handel, dem Geregelten Markt oder dem Neuen Markt eingeführt. Der Einführungs- oder Eröffnungskurs bei der Einführung kann vom Emissionskurs abweichen.
Hauptgründe des Unternehmens für den Gang an die Börse sind neben der Erschließung des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle auch Publizitäts- und Imageeffekte sowie steuerliche Überlegungen.