Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffes bzw. auf den gesuchten Begriff, um eine Erklarung zu erhalten.
Ad hoc
Gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WphG) sind Aktiengesellschaften verpflichtet, kursbeeinflußende Unternehmensmeldungen zu publizieren. Diese Publikationen werden "Ad hoc"- Meldungen genannt.