Börsenlexikon
Genußschein
Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft. Das Recht wird mit einer Urkunde, dem Genußschein, verbrieft. Genußscheine sind auch verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien (kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft).
In der Börsensprache heißen die Genußscheine auch "Genüsse".
In der Börsensprache heißen die Genußscheine auch "Genüsse".