Kommissionsgeschäft
Im Auftrag ausgeführte Geschäfte in Waren oder Wertpapieren im eigenen Namen, aber im Auftrag des "Kommittenten". "Kommissionär" wird der Ausführende genannt. Banken oder Makler sind Kommissionäre für die Kundenaufträge (z.B. Börsengeschäfte).
/IBT-BA-HP/WEB-INF/snippets/root/lexicon/descriptor.jsp
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