Börsenlexikon
passive Rechnungsabgrenzungsposten
Zu den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gehören Erträge, die im abzuschließenden Geschäftsjahr bereits als
Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil oder auch ganz als Ertrag dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen
sind, wie z.B. im voraus erhaltene Miete oder Pacht . Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine Leistungsverbindlichkeit
dar.