Börsenlexikon
Effekten
- Begriff: Bezeichnung für die am Kapitalmarkt (Börse) handelbaren, vertretbaren (fungiblen) Wertpapiere.
- Zu den Effekten gehören u.a. Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, sonstige Anleihen, Investmentanteile. Nicht zu den Effekten gehören u.a. Banknoten, Schecks, Wechsel.
- Aufgabe der Effekten: Sie dienen der Kapitalbeschaffung (Finanzierung) und der Anlage von Kapital.
- Unter einem Effektengeschäft versteht man: den An- und Verkauf jener Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung.