Börsenlexikon
Diskont
Ein Diskont ist der Zinsvorwegabzug für den Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung bis zu deren Fälligkeit. Dies bedeutet, daß ein Gläubiger z.B. sein Geld von einer Bank "vorfinanziert" erhält. Der Diskontsatz wird von der Deutschen Bundesbank festgesetzt.