Börsenlexikon
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Geschlossene Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds sind juristisch als Personengesellschaften organisiert. Kapitalanleger werden Gesellschafter einer solchen Gesellschaft durch Erbringung einer Bareinlage. Die Summe dieser Bareinlagen bildet das Fondseigenkapital, welches - ergänzt durch gegebenenfalls benötigtes Fremdkapital - zum Erwerb der im Gesellschaftszweck bestimmten Immobilie verwendet wird. Die Anzahl der Gesellschafter ist begrenzt.